Wir checken auch auf Asbest

Insbesondere in Estrichplatten in Bodenaufbauten wurde im letzten Jahrhundert enorm viel Asbest als Faserverstärkung eingebaut. Auch deshalb ist nun in der neuen Gefahrstoffverordnung vorgeschrieben, dass vor Bauteilöffnungen das Vorhandensein von Asbest in Gebäuden gecheckt werden muss. Das betrifft alle Gebäude vor Baujahr 10/1993. Wundern Sie sich also nicht, wenn bei Ihrer Schadenmeldung auch nach dem Baujahr Ihres Gebäudes gefragt wird, denn dann muss ein Mitarbeiter mit Asbestschein zu Ihnen kommen, denn wir möchten, dass Sie gesund wohnen.